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   VGH Bayern, 30.07.2012 - 1 B 12.906   

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https://dejure.org/2012,21313
VGH Bayern, 30.07.2012 - 1 B 12.906 (https://dejure.org/2012,21313)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.2012 - 1 B 12.906 (https://dejure.org/2012,21313)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2012 - 1 B 12.906 (https://dejure.org/2012,21313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ob sich ein Gebäude nach seiner Aufstockung nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, richtet sich grundsätzlich sowohl nach Geschosszahl als auch Höhe der bereits vorhandenen Bebauung. Von besonders gelagerten Ausnahmefällen ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB
    Bauplanungs- und Verfassungsrecht: Einfügen in die nähere Umgebung, Aufstocken eines Wohnhauses | Aufstockung eines Wohnhauses; Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung; Nähere Umgebung; Geschosszahl als Einfügenskriterium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 885
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2012 - 1 B 12.906
    Die Maßbestimmungsfaktoren des § 16 Abs. 2 BauNVO dürfen im unbeplanten Innenbereich zwar nicht rechtssatzartig herangezogen werden, sind aber als Auslegungshilfe zu berücksichtigen (vgl. BVerwG vom 23.3.1994 BVerwGE 95, 277/278).

    Ihre (absolute) Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung zusätzlich auch ihr Verhältnis zur umgebenden Freifläche, prägen das Bild der maßgeblichen Umgebung und bieten sich deshalb vorrangig als Bezugsgrößen zur Ermittlung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung an (vgl. BVerwG vom 23.3.1994 BVerwGE 95, 277/279).

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2012 - 1 B 12.906
    Es liegt demnach keine Fallkonstellation vor, in der sich ein den vorhandenen Rahmen überschreitendes Vorhaben ausnahmsweise im Sinn von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB in seine Umgebung einfügt (vgl. BVerwG vom 17.6.1993 NVwZ 1994, 294).
  • BVerwG, 03.04.2014 - 4 B 12.14

    Maßgebliche Betrachtung für Art und Maß der baulichen Nutzung

    Hieran hält der Senat fest (Beschluss vom 14. März 2013 - BVerwG 4 B 49.12 - BauR 2013, 1245 Rn. 5; ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 17. November 1995 - 5 S 2232/95 - juris Rn. 20; VGH München, Urteil vom 30. Juli 2012 - 1 B 12.906 - juris Rn. 19; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. März 2008 - 1 LA 31/07 - juris Rn. 13; Hofherr, in: Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, Stand Januar 2014, § 34 Rn. 31; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand September 2013, § 34 Rn. 40; Mitschang/Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl. 2014, § 34 Rn. 28).
  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 15 B 19.2130

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnispflicht wegen Ensembleschutz und Nähe zu

    Damit ist eine Berücksichtigung der anderen Maßfaktoren der Baunutzungsverordnung zwar nicht ausgeschlossen; sie werden allerdings vielfach nur eine untergeordnete bis gar keine Bedeutung für die Frage des Einfügens haben, weil sie in der Örtlichkeit häufig nur schwer ablesbar sind (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1994 - 4 C 18.92 - BVerwGE 95, 277 = juris Rn. 7; B.v. 14.3.2013 - 4 B 49.12 - ZfBR 2013, 480 = juris Rn. 5; B.v. 3.4.2014 - 4 B 12.14 - ZfBR 2014, 493 = juris Rn. 3; U.v. 8.12.2016 a.a.O. Rn. 17; BayVGH, U.v. 30.7.2012 - 1 B 12.906 - juris Rn. 19; B.v. 14.2.2018 - 1 CS 17.2496 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 19.09.2022 - 1 ZB 22.625

    Vorbescheid für Mehrparteienhäuser in Nachbarschaft zu Baudenkmälern

    Weiter sind die Grundsätze zur Berücksichtigung der Geschosszahl, bei der es auf den optischen Eindruck ankommt und nicht auf die Frage, ob ein Dachgeschoß ein Vollgeschoss ist, in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits geklärt (vgl. BVerwG, B.v. 14.3.2013 - 4 B 49.12 - BauR 2013, 1245 zu BayVGH, U.v. 30.7.2012 - 1 B 12.906 - juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 26.10.2021 - 15 B 19.2130 - juris Rn. 51 m.w.N.).
  • VG München, 15.12.2014 - M 8 K 13.3202

    Nachbarklage gegen Zustimmungsbescheid; Aufstockung eines Bestandsgebäudes;

    In der maßgeblichen näheren Umgebung fände sich kein Vorbild für ein Rückgebäude von 14, 65 m Höhe (VGH München U.v. 30.07.2012 1 B 12.906 - juris Rn. 20).
  • VG Augsburg, 17.03.2016 - Au 5 K 15.1256

    Befreiung von der Festsetzung der Höchstzahl an Vollgeschossen

    Zwischen diesen beiden Möglichkeiten besteht kein Vorrangverhältnis (vgl. BayVGH, U. v. 30.7. 2012 - 1 B 12.906 - juris Rn. 20).
  • VG München, 21.01.2013 - M 8 K 12.1227

    Baunachbarstreit; Abstandsflächen; Einfügen; Maß der Nutzung; Rücksichtnahmegebot

    45 und 45 a nicht mehr ankommt, kann aber offen bleiben, ob vorliegend die Geschosszahl als Zulassungsmerkmal hinter dem Kriterium der Gebäudehöhe zurückzutreten hätte (vgl. dazu BayVGH vom 30.7.2012 Az: 1 B 12.906 - juris).
  • VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 5 K 14.1340

    Drittanfechtungsklage; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage;

    Die anderen Maßfaktoren wie Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und Baumassenzahl müssen zurücktreten und können nur in begrenzter Weise als Auslegungshilfen im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB herangezogen werden (vgl. BayVGH, U.v. 30.7.2012 - 1 B 12.906 - juris).
  • VG Augsburg, 26.02.2015 - Au 5 K 14.990

    Nachbaranfechtungsklage; Vorbescheid; Errichtung eines Mehrfamilienhauses;

    Die anderen Maßfaktoren, wie Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und Baumassenzahl müssen zurücktreten und können nur in begrenzter Weise als Auslegungshilfen im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB herangezogen werden (vgl. BayVGH, U.v. 30.7.2012 - 1 B 12.906 - juris).
  • VG Augsburg, 12.08.2013 - Au 5 K 12.1605

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung eines

    Auch ist an dieser Stelle darauf zu verweisen, dass das Zulassungsmerkmal der Geschosszahl grundsätzlich nicht hinter dem der Gebäudehöhe zurücktritt, sondern eigenständige Bedeutung besitzt (vgl. BayVGH, U.v. 30.7.2012 - 1 B 12.906 - zur Zulassung eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB - juris).
  • VG München, 24.10.2017 - M 1 K 16.5374

    Einfügen in die nähere Umgebung und Gebäude als singuläre Ausreißer

    Damit ist ein Vorbild für eine fünfgeschossige Bebauung vorhanden, auch wenn diese Geschossigkeit sich nur auf eine Gebäudeseite beschränkt (BayVGH, U.v. 30.07.2012 - 1 B 12.906 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 28.01.2014 - 1 ZB 11.1263

    Vorbescheid für ein Einfamilienhaus und ein Doppelhaus am Ortsrand; Abgrenzung

  • VG Augsburg, 04.09.2014 - Au 5 K 14.789

    Nachbarklage; Vorbescheid für Mehrfamilienhaus (12 Wohneinheiten) und Tiefgarage;

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